Anmeldungen und Teilnahme von Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern an Ausflügen oder Veranstaltungen

Teilnahmeberechtigt an Ausflügen oder Veranstaltungen sind neben den Mitgliedern grundsätzlich auch Ehepartner von Mitgliedern. Dies gilt auch für Ehepartner von verstorbenen Mitgliedern. Auch Nicht-Mitgliedern kann diese Möglichkeit geboten werden.

Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, z.B. durch Größe des Busses, Teilnehmerzahl bei Führungen usw. haben Mitglieder und Gleichgestellte immer das Vorrecht der Teilnahme. Es gilt jedoch die zeitliche Reihenfolge der Anmeldung. Ggf. wird eine Warteliste erstellt.

Alle Nicht-Mitglieder sind bei der Anmeldung zu informieren, dass die Anmeldung bis zum Anmeldeschluss „auf Warteliste“ erfolgt. Erst beim Anmeldeschluss gehen die freien Plätze nach Entscheidung des Vorstandes an Nichtmitglieder.
Mitglieder, die sich nach dem Anmeldeschluss noch anmelden, haben dann keinen Anspruch mehr auf einen Platz, wenn bereits alle Plätze, ggf. auch an Nicht-Mitglieder, vergeben sind.

Verhinderung der Teilnahme eines Angemeldeten, aus welchem Grund auch immer, muss umgehend dem Verein mitgeteilt werden, damit ggf. Personen auf der Warteliste nachrücken können. Eine Abmeldung sollte aus Gründen der Fairness selbstverständlich sein. Entstehen dem Verein Kosten durch Nicht-Erscheinen ohne Absage kann der Verein ggf. die entstandenen Kosten beim Angemeldeten einfordern.

Der Verein behält sich ein Rücktrittsrecht für den Fall vor, dass eine bestimmte (kostendeckende) Teilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der SHV betont, der Verein kein „Reiseveranstalter“ für Ausflüge oder Veranstaltungen, es sind reine Vereins-Veranstaltungen. Daher können aus der Anmeldung, der Teilnahme usw. keine Ansprüche oder Rechte gegen den Verein abgeleitet werden. Jegliche Teilnahme erfolgt auf eigenen Wunsch und eigenes Risiko.

Nur bei grobem Verschulden oder Vorsatz kann der Verein, bzw. der Vorstand bzw. der Reise-Organisator zur Verantwortung gezogen werden.
Rechte gegen eine durchführende Firma, z.B. Busunternehmen z.B. bei Unfällen, sind davon nicht berührt.

Der Vorstand, am 25.11.2023